0. Vorbemerkungen
Profi-Maler-Berlin, Friedrichstraße 79, D-10117 Berlin(nachfolgend
kurz Auftragnehmer),
bietet ihrem Auftraggeber einen Komplettservice für Malerarbeiten
als auch Bodendienstleistungen an. Unter welchen Voraussetzungen
der
Auftragnehmer seine Leistungen anbietet und welche
Leistungsinhalte hiervon im
Einzelnen umfasst sind, wird durch den Kostenvoranschlag an den
Auftraggeber
und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.
1. Allgemeines
1.1. Von Seiten des Auftragnehmers ist niemand (Geschäftsführung,
Mitarbeiter und
sonstige Erfüllungsgehilfen) berechtigt, mündliche Vereinbarungen
zu treffen, die
von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
1.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auszuführenden
Malerarbeiten durch
Fachkräfte durchzuführen. Der Auftragnehmer ist in diesem Rahmen
berechtigt,
Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erfüllung seiner
vertraglichen Verpflichtungen
zu beauftragen.
2. Vertragsschluss
2.1. Basierend auf den Angaben des Auftraggebers im
Angebotsrechner des
Auftragnehmers auf (zugänglich u.a. auf www.Profi-Maler-Berlin.de)
und durch
Kommunikation mit dem Service des Auftragnehmers wird dem
Auftraggeber ein
unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt und zugeschickt.
2.2. Diese Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend
und
unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind.
Dies gilt auch, wenn er dem Auftraggeber Kataloge, technische
Dokumentationen
(z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen,
Verweisungen auf
DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch
in
elektronischer Form – überlassen hat.
2.3. Ein Vertragsschluss über die angebotenen Leistungen des
Auftragnehmers
kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche
Bestätigung (per Post,
per Telefax, per E-Mail) des Kostenvoranschlags an den
Auftragnehmer gesendet
hat (nachfolgend kurz Auftragserteilung) und der Auftragnehmer
diesen
Kostenvoranschlag ausdrücklich angenommen (nachfolgend kurz
Auftragsbestätigung) hat (per E-Mail, per Post, per Telefax). Die
Auftragserteilung
durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der
Vertrag kommt
erst mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
Die Frist zur
Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer ändert sich im Falle
einer
Finanzierung gemäß Ziffer 10.
3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des
Widerrufsrechts, Rücktrittsrechte des Auftraggebers und des
Auftragnehmers
3.1. Gesetzliches Widerrufsrecht
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht innerhalb von 14
Tagen nach
Vertragsschluss, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Um
Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Profi-Maler-Berlin,
Friedrichstraße 79, D-10117 Berlin
(Tel: 030 / 76 580 889, E-Mail: info@Profi-Maler-Berlin.de),
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen,
informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden. Folge
des Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrages.
3.2. Zusätzliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers
Dem Auftraggeber steht neben dem Widerrufsrecht
ein Rücktrittsrecht zu. Macht
der Auftraggeber von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, kann der
Auftragnehmer
eine Entschädigung nach Maßgabe folgender Stornopauschale
verlangen:
• bis zum 9. Arbeitstag vor Durchführung der Arbeiten: 3% der
vereinbarten Bruttovergütung;
• ab dem 8. Arbeitstag bis zum 3. Arbeitstag vor Durchführung der
Arbeiten: 30% der vereinbarten Bruttovergütung;
• ab dem 2. Arbeitstag bis zum 1. Arbeitstag vor Durchführung der
Arbeiten: 50% der Bruttovergütung;
• am Tag der Durchführung der Arbeiten 80% der Bruttovergütung.
Bei den vorstehenden Regelungen handelt es sich jeweils um eine
Entschädigungspauschale. Bei Bemessung der Pauschale hat der
Auftragnehmer
die aufgrund des Rücktritts gewöhnlich ersparten Aufwendungen
berücksichtigt.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis niedriger Kosten
vorbehalten.
Ist es einem vom Auftragnehmer beauftragten Dritten nicht möglich,
die Arbeiten
fristgerecht auszuführen, so hat der Auftragnehmer dies umgehend
dem
Auftraggeber zu berichten. Der Auftraggeber kann in diesem Fall,
ohne Angaben
von Gründen, von dem Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer muss
in diesem
Fall nur etwaige bereits geleistete Gegenleistungen des
Auftraggebers erstatten.
3.3 Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat das Recht vom Vertrag mit dem Auftraggeber
zurückzutreten, soweit der Auftragnehmer – ohne dies jeweils
vertreten zu müssen
– keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen
hat oder andere,
bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen
Rücktritt unter
Berücksichtigung eines anerkennenswerten Interesses vom
Auftragnehmer
rechtfertigen, z.B. in Fällen höherer Gewalt, Krankheit, Streik
und
Naturkatastrophen. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall den
Auftraggeber
unverzüglich informieren und etwaige bereits geleistete
Gegenleistungen des
Auftraggebers erstatten. Der Auftragnehmer hat ferner das Recht
vom Vertrag mit
dem Auftraggeber zurückzutreten, soweit der Auftraggeber sich
vertragswidrig
verhalten hat, insbesondere wenn der Auftraggeber im Rahmen des
Vertragsabschlusses schuldhaft falsche und/oder unvollständige
Angaben
gemacht hat.
Dem Auftragnehmer stehen weiterhin die Kündigungsrechte nach §§
642, 643 BGB
einschließlich der sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen zu.
4. Durchführbarkeit
4.1. Der Auftraggeber erbringt alle nötigen Angaben (Ziffer 2.1.)
nach besten Wissen
und Gewissen richtig und vollständig. Sollte sich herausstellen,
dass eine der
Angaben schuldhaft unzutreffend ist und die vertraglich
geschuldete Leistung
deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt
erbracht werden
kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Zudem
kann es zu Mehrkosten kommen, welche vorab mit dem Auftraggeber
abgesprochen
werden.
4.2. Selbiges betrifft auch Umstände, die eine Durchführbarkeit
der vereinbarten
Leistung unmöglich machen. Das ist insbesondere dann der Fall,
wenn die örtlichen
oder rechtlichen Gegebenheiten dem Ausführen der vertraglich
vereinbarten
Arbeiten inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände
der
Lieferungen und Leistungen entgegenstehen.
5. Bestandteile des Vertrages, Aufmaß
5.1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag besteht
ausschließlich aus den
nachfolgenden Dokumenten:
● der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ohne
Anlagen),
● der schriftlich bestätigte Kostenvoranschlag des Auftraggebers
(= Auftragserteilung)
● der Angebotsannahme des Auftragnehmers (= Auftragsbestätigung
des
Auftragnehmers).
● der vorangegangene beidseitige E-Mailverkehr einschließlich der
im
Bedarfsfall beigefügten Bedenkenanmeldungen
5.2. Falls mehrere Kostenvoranschläge aufgrund von nötigen
Änderungen erstellt
und an den Auftraggeber versandt werden, so kann die
Auftragserteilung immer nur
auf dem Kostenvoranschlag des Auftragnehmers basieren, welcher
vom
Auftraggeber ausdrücklich angenommen wurde.
5.3. Die im Bedarfsfall versendeten Bedenkenanmeldungen werden
bei
Vertragsschluss Vertragsbestandteil ohne dass eine separate
Gegenzeichnung oder Annahme seitens des Kunden nötig ist.
6. Auslegung des Vertrages
6.1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine
abschließende
und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht
allen anderen
Dokumenten vor. Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich
im Vertrag
geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden
Leistungsverpflichtungen.
6.2. Als Grundlage dieses Vertrages gelten die Regelungen des
BGB.
7. Aufmaß
7.1. Bei Bedarf kann seitens des Auftragnehmers vorab ein Aufmaß
zur
Konkretisierung der Vertragsbestandteile durchgeführt werden. Dies
geschieht nur
nach terminlicher Absprache und Einverständnis des
Auftraggebers.
7.2. Die Ausführung des Aufmaßes ist für den Auftraggeber
kostenlos.
7.3. Kann der vereinbarte Aufmaßtermin aufgrund Nichterscheinens
des
Auftraggebers vor Ort nicht durchgeführt werden, oder wird der
Termin nicht mind 8
Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, kann der
Auftragnehmer eine
Anfahrtspauschale als Entschädigung in Höhe von 29,00 €
verlangen.
8. Pflichten des Auftragnehmers; Abnahme
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vertraglich
vereinbarten Arbeiten
fachgerecht durch geschultes Personal durchzuführen.
8.2. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgemäß
erfüllt und
abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach
Abschluss der
Tätigkeit Mängel geltend macht. Die Geltendmachung der Mängel muss
spätestens
drei Werktage nach Abschluss der durchgeführten Arbeiten erfolgen.
Dies gilt nicht
für verdeckte Mängel.
8.3. Im Falle einer mangelhaft erbrachten Arbeit des
Auftragnehmers besitzt dieser
zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung und damit zur
Behebung des
Mangels gegenüber dem Auftraggeber. Erst wenn die Nacherfüllung in
drei Fällen
gescheitert ist oder der Auftragnehmer die Nacherfüllung
verweigert, kann der
Auftraggeber weitergehende Rechte wie Rücktritt oder
Schadensersatz geltend
machen. Der Auftraggeber kann eine Nacherfüllung durch denselben
Mitarbeiter
nicht verweigern. Darüber hinaus gelten bei Mängelansprüchen die
Regelungen des
VOB/B und VOB/C.
9. Pflichten des Auftraggebers
9.1. Spätestens mit der Übersendung der Auftragserteilung hat der
Auftraggeber
den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die nach seiner
Sicht die
Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten erschweren
könnten oder sich der
Umfang der Arbeiten verändert. Hierzu zählt insbesondere, aber
nicht ausschließlich,
der Umfang des und der Zugang zum betroffenen Objekt, in welchem
die Arbeiten
durchgeführt werden sollen.
9.2. Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen
Mitteilung oder einem
anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Auftraggebers
entstehen, sind
vorbehaltlich der Haftung nach Ziffer 14 vom Auftraggeber zu
tragen.
10. Termine, Verzug
10.1. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt zu dem vertraglich
vereinbarten Datum.
Die Parteien stellen jedoch klar, dass mit der Setzung eines
Termins kein absolutes
Fixgeschäft vereinbart wurde.
10.2. Kann der vereinbarte Ausführungstermin der Arbeiten nach
Anfahrt des
Auftragnehmers aufgrund des Auftraggebers vor Ort nicht
durchgeführt werden,
kann der Auftragnehmer eine Anfahrtspauschale als Entschädigung in
Höhe von
79,00 € verlangen.
10.3. Treten vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw.
Subunternehmern
nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf,
insbesondere Fälle höherer
Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren
und
unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen
führen, so
verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund
der genannten
Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien
zur Kündigung
des Vertrags berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle
Anspruch auf
Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den
erbrachten Leistungen
auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die
Durchführung des
Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche
sind beiderseits
ausgeschlossen.
10.4. Der Eintritt des Verzugs des Auftragnehmers bestimmt sich
nach den
gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Verzugsentschädigung
entsteht nur,
wenn (und soweit der Auftraggeber nachweist, dass) die Verzögerung
vom
Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern, Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen oder
seinen Vorlieferanten zu vertreten ist. In jedem Fall ist aber
eine Mahnung durch den
Auftraggeber erforderlich. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so
kann der
Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens
verlangen. Die
Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des
Verzugs 0,2%
des Nettopreises (Liefer-/Auftragswert), insgesamt jedoch
höchstens 2% des
Auftragswerts. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass dem
Auftraggeber gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer
Schaden als
vorstehende Pauschale entstanden ist.
10.5. Die Rechte des Auftraggebers gem. Ziffer 11 und die
gesetzlichen Rechte des
Auftragnehmers insbesondere bei einem Ausschluss der
Leistungspflicht (z.B.
aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder
Nacherfüllung)
bleiben unberührt.
11. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung
11.1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln
(einschließlich Falsch- und Minderleistung sowie unsachgemäße
Leistung) gelten die
gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes
bestimmt ist.
11.2. Grundlage der Mängelhaftung ist der vereinbarte
Leistungsumfang. Als
Vereinbarung über den Leistungsumfang gelten alle Beschreibungen,
die
Gegenstand des Vertrages sind.
11.3. Soweit die Leistung nicht vereinbart wurde, ist nach der
gesetzlichen Regelung
zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche
Äußerungen Dritter
(z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Auftragnehmer jedoch keine
Haftung.
11.4. Ist die geleistete Malerarbeit mangelhaft, hat der
Auftraggeber Anspruch auf
Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels. Der Auftraggeber hat
dem
Auftragnehmer die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu geben,
das beanstandete Objekt zu Prüfzwecken zugänglich zu machen. Die
zum Zweck
der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der
Auftragnehmer, wenn
tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein
Mangelbeseitigungsverlangen
des Auftraggebers als unberechtigt heraus, kann der Auftragnehmer
die hieraus
entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen. Neben der
gesetzlichen
Regelung in § 637 BGB hat der Auftraggeber in dringenden Fällen,
z.B. bei
Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr
unverhältnismäßiger Schäden,
das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu
objektiv
erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen
Selbstvornahme ist
der Auftragnehmer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu
benachrichtigen. Das
Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer
berechtigt wäre, eine
entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu
verweigern.
11.5. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung gelten die
gesetzlichen
Vorschriften, soweit hier nichts anderes geregelt wurde.
11.6. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz
vergeblicher
Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 14 und sind im
Übrigen
ausgeschlossen.
12. Haftung
12.1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist,
haftet der
Auftragnehmer auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher
oder
außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haftet
der Auftragnehmer
jedoch nur, wenn er eine wesentliche vertragliche Pflicht
verletzt.
12.2. Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher
Fahrlässigkeit seiner Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen soweit es sich
nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Vertragswesentlich
sind solche Verpflichtungen, die die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages
überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der
Auftragnehmer regelmäßig
vertraut und vertrauen darf.
12.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die
Haftung des
Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale bei der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der
Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel
besteht, kann der
Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der
Auftragnehmer die
Pflichtverletzung zu vertreten hat.
13. Preise und Zahlungsbedingungen
13.1. Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der
Auftragsbestätigung
bestätigten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive
der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
13.2. Die Rechnung wird innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug
fällig. 20%
des Rechnungsbetrages sind unmittelbar nach Annahme des
verbindlichen
Angebots fällig und dienen der Deckung von Kosten, die vor Beginn
des Auftrags
anfallen, zum Beispiel der Materialbeschaffung. Die verbleibende
Rechnungssumme
ist nach Fertigstellung der Arbeiten zu zahlen.
13.3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in
Verzug. Der Kaufpreis
ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinssatz zu
verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens vor. Dem Auftraggeber bleibt der
Nachweis
vorbehalten, dass kein Zinsschaden entstanden ist. Gegenüber
Kaufleuten bleibt der
Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins
(§ 353 HGB)
unberührt.
13.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder
die
Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit
die
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Dies gilt nicht,
soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus
demselben Vertrag
des Auftraggebers handelt.
13.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausstehende Leistungen nur
gegen
vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen
oder zu erbringen,
wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden,
welche die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet
sind (z.B. ein
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).
13.6. Im Falle einer Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers
aus diesem
Vertrag wird der Auftragnehmer eine von ihm rechtswirksam
unterzeichnete
Original-Abtretungsanzeige an den Auftraggeber schicken, aus der
sich Name,
Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der
abgetretenen
Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige
Einhaltung
dieser Pflicht ist der Auftraggeber weiterhin zur Zahlung an den
Auftragnehmer
berechtigt.
13.7. Sofern mit dem Kunden vereinbart wurde, dass vom
Auftraggeber vorhandene
Materialien verwendet werden, vor Ort jedoch vom Auftragnehmer
festgestellt wird,
dass diese Materialien nicht vorhanden/ nicht funktionstüchtig
sind, ist der
Auftragnehmer dazu berechtigt, die Kosten für die Beschaffung
neuer Materialien in
Rechnung zu stellen.
14. Finanzierung
14.1. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit dem Auftraggeber
verschiedene
Finanzierungsmöglichkeiten als Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Hier kommt bei
erfolgreichem Abschluss der entsprechende Darlehensvertrag des
Auftraggebers mit
der kredit gewährenden Bank zustande. Der Auftragnehmer wird
hierbei nicht
Vertragspartner des Auftraggebers.
14.2. Der Auftraggeber stellt den Darlehensantrag für eine
Finanzierung bei der
jeweils in Frage kommenden Bank. Die Entscheidung bezüglich des
Darlehensantrags obliegt ausschließlich der jeweiligen Bank.
14.3. Der Auftragnehmer reserviert die Auftragserteilung bis zu
einer endgültigen
Kreditzusage der Bank.
14.4. Wird die Finanzierungsanfrage von der Bank vorläufig
abgelehnt, kann der
Auftraggeber eine andere Zahlungsmöglichkeit wählen. Lehnt die
Bank die
Finanzierungsanfrage des Auftraggebers endgültig ab, wird der
Auftragnehmer die
Auftragserteilung des Auftraggebers nicht bestätigen, so dass kein
Vertrag zustande
kommt. Es sei denn der Auftraggeber leistet eine Vorauszahlung von
100% des
vereinbarten Preises.
15. Eigentumsvorbehalt
Das Objekt (z.B Wohnung / Haus des Auftraggebers) bleibt Eigentum
des
Auftraggebers. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen
Verfügungen oder
Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer
unverzüglich zu
benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers,
insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt.
16. Datenschutz
16.1. Profi-Maler-Berlin beachtet beim Umgang mit
personenbezogenen Daten die
gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen
dafür sind das
Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
sowie für
Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG).
16.2. Profi-Maler-Berlin ist im Rahmen der Vertragserfüllung
berechtigt, die erhobenen
Kundendaten zur Erfüllung des Geschäftszweckes elektronisch zu
speichern und
weiter zu verarbeiten, soweit schützenswerte Belange des Kunden
dadurch nicht
beeinträchtigt werden. Die Kundendaten werden nur dann für
Beratung, Werbung
oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt
hat. Darüber hinaus
kann im Rahmen der Kundenbeziehung Mitteilungen zu den oben
genannten
Zwecken telefonisch oder per E-Mail an den Kunden versendet
werden. Der Kunde
kann dieser Nutzung gegenüber Profi-Maler-Berlin jederzeit
widersprechen oder seine
Einwilligung widerrufen.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Vertragssprache ist deutsch.
17.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers,
soweit der
Auftraggeber Kaufmann ist oder über keinen allgemeinen
Gerichtsstand in
Deutschland verfügt. Diese Gerichtsstandswahl greift nicht für
Verbraucher.
17.4. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise
unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der
übrigen
Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gilt
diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem in der
unwirksamen
Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragsparteien so
nahe wie
möglich kommt. Entsprechendes gilt, soweit der Vertrag eine von
beiden Parteien
nicht gewollte Lücke aufweist.
17.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach
Vertragsschluss vom
Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (also z.B.
Abnahmen,
Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder
Minderung) bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Es wird dabei klargestellt,
dass insbesondere ein
elektronisches Abnahmeprotokoll, welches mit einem tragbaren
Endgerät (z.B. Tablet-PC) erstellt und vom Auftraggeber
unterzeichnet wird, dem vorgenannten
Textformerfordernis genügt.